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Stadtratsfraktion der SPD Warburg für höhere Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
von Nachrichten Autor
Die Stadtratsfraktion der SPD Warburg hatte in der letzten Ratssitzung des Jahres 2024 die Grundsteuer B mit differenziertem Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beantragt. Ziel von diesem Antrag war es, private Haushalte im Rahmen der Grundsteuer zu entlasten. Die Hebesätze sollten so austariert werden, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt.
Der Antrag wurde leider durch die CDU- Ratsfraktion abgelehnt und ein einheitlicher Hebesatz wurde eingeführt. Somit ist die CDU-Ratsfraktion zum Bedauern der SPD Ratsfraktion Verantwortlich für eine zu hohe Besteuerung von Wohnbebauungen. Die SPD Ratsfraktion wird sich auch in Zukunft für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warburg einsetzen.